Bei der Kommunalwahl wählen die Bürgerinnen und Bürger neben den Ratsmitgliedern auch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister direkt.
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Remscheid ist
seit dem 10. Oktober 2004 Frau Beate Wilding.
Die Amtszeit der Oberbürgermeisterin beträgt fünf Jahre, sie ist hauptamtlich tätig. Ihre Aufgaben erstrecken sich zum einen auf die repräsentative Vertretung der Stadt nach außen, den Vorsitz im Rat und Hauptausschuss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über bedeutsame Verhandlungsgegenstände des Rates durch Bekanntgabe im Amtsblatt oder in öffentlichen Sitzungen. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist sie ein eigenständiges Organ der Stadt.
Aufgaben, Rechte und Pflichten:
Die Oberbürgermeisterin...
...ist Vorsitzende des Rates und des Hauptausschusses , ohne
Ratsmitglied zu sein,
...hat Stimmrecht in Rat und Hauptausschuss,
...lädt zu den Sitzungen des Rates und des Hauptausschusses ein, stellt
die Tagesordnungen auf und leitet die Sitzungen,
...kann Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates oder der Bezirks-
vertretungen einlegen, wenn sie überzeugt ist, dass der Beschluss das
Wohl der Gemeinde gefährdet, (Die letzte Entscheidung liegt dann beim
Rat der Stadt.)
...kontrolliert die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der
Ausschüsse auf ihre Rechtmäßigkeit mit der Pflicht zur Beanstandung
...hat das Recht, gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeits-
entscheidung zu fällen, wenn der Rat und der zuständige Ausschuss
nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend
erforderlichen Beschluss zu fassen,
...ist die gesetzliche Vertreterin der Gemeinde in Rechts- und
Verwaltungsgeschäften,
...leitet und verteilt die Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung und trifft
Entscheidungen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die regelmäßig anfallen
und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können.
Natürlich geht das nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit
den Beigeordneten und Beschäftigten der Verwaltung.
...ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse der
politischen Gremien vorzubereiten und die gefassten Beschlüsse
auszuführen.
Stellvertretung:
Die Vertretung der Oberbürgermeisterin übernimmt im Bereich der Verwaltungs- leitung der Stadtdirektor, ein vom Rat bestimmter Beigeordneter.
Im repräsentativen Bereich stehen ihr ehrenamtliche Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister zur Seite, die die Ratsmitglieder aus ihrer Mitte wählen.
1. Stellvertreterin ist Frau Monika Hein,
2. Stellvertreter Herr Lothar Krebs.
Sie vertreten die Oberbürgermeisterin auch bei der Sitzungsleitung.