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Sachkundige Bürger und Einwohner

Der Rat kann in die Ausschüsse (ausgenommen Haupt- und Rechnungsprüfungsausschuss) auch Personen wählen, die keine Ratsmitglieder sind. Durch die Wahl werden sie Mitglieder des jeweiligen Gremiums. Die Gemeindeordnung bezeichnet sie als Sachkundige Bürger oder Sachkundige Einwohner.

Als Sachkundige Bürger werden die Personen benannt, die das passive Wahlrecht für den Rat besitzen und bei denen auch sonst keine Gründe vorliegen, die eine Zugehörigkeit zum Rat ausschließen würden. Sie müssen Kenntnisse über die Sachverhalte und Zusammenhänge für die (jeweiligen) Ausschüsse besitzen, um damit die sachliche Arbeit im Ausschuss zu verbessern. Die Zahl der Sachkundigen Bürger darf die der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen.

Als Sachkundige Einwohner können auch solche Personen in die Ausschüsse gewählt werden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen jedoch volljährig sein und ebenfalls in der Gemeinde wohnen.

In Remscheid sind folgende Personen Sachkundige Bürger und Sachkundige Einwohner.

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