Als Auswirkung der sog. Hartz-Reform wurden die Leistungen nach dem ehemaligen Bundessozialhilfegesetz seit dem 01.01.2005 ersetzt durch die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII.
Für die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ist seit dem 01.07.2005 die aus Stadt Remscheid und Bundesagentur für Arbeit gegründete Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Bismarckstraße 10, zuständig.
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Zentrale Anlaufstelle/Kundentheke : Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Das aktuelle Telefonverzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE finden Sie hier
Für Leistungen nach dem SGB XII wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen, Alleestraße 66.