Das Grundstück ist mit einem leerstehenden Gebäude bebaut, welches abgerissen werden kann (Abbruchgenehmigung liegt bereits vor). Der Höhenunterschied in der Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 9m.
Es ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Eine gestaffelte III bis V-geschossige Bebauung einschließlich Tiefgarage ist möglich.
Auf dem Grundstück stehen teilweise alte, erhaltenswerte Baumgruppen.
Der im Kartenausschnitt grün dargestellte Teil des Grundstückes ist öffentliche Straßenfläche und wird im Zuge des Verkaufes herausgetrennt.
Das neue Baugrundstück wird dann ca. 2.390 m² groß sein.